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Abstract

In mehreren deutschen Bundesländern gibt bzw. gab es Initiativen, landwirtschaftliche Bodenmärkte stärker als bisher zu regulieren. Die in den Gesetzesinitiativen vorgeschlagenen Maßnahmen stützen sich auf verschiedene Ziele, darunter die Vermeidung einer marktbeherrschenden Stellung sowie eine breite Streuung von Bodeneigentum. Es ist weitgehend unstrittig, dass Marktmacht ein Marktversagen hervorrufen und zu Wohlfahrtsverlusten führen kann. Weitaus weniger offensichtlich ist, ob und unter welchen Bedingungen Marktmacht auf landwirtschaftlichen Bodenmärkten, seien es Kauf- oder Pachtmärkte, tatsächlich in einem Maße vorliegt, um damit regulatorische Eingriffe zu rechtfertigen. Bedingt durch die Immobilität und Heterogenität von landwirtschaftlichen Flächen stellt Marktmacht auf Bodenmärkten ein lokales Phänomen auf dezentralisierten Teilmärkten mit einer Vielzahl unterschiedlicher Akteure dar. Daraus folgt, dass der empirische Nachweis von Marktmacht lokal und einzelfallabhängig erfolgen muss. Derartige Analysen liegen weder für Deutschland insgesamt noch für einzelne Bundesländer flächendeckend vor. Indikatoren für potenzielle Marktmacht, wie Konzentrationsmaße für Flächenbewirtschaftungen oder Bodeneigentum sowie darauf aufbauende Preisregressionen, geben keinen Hinweis darauf, dass Bodenmarktmacht in größerem Umfang und hoher Intensität vorliegt. Insbesondere ist der häufig suggerierte Zusammenhang zwischen Marktmacht auf der Angebotsseite und den im letzten Jahrzehnt angestiegenen Bodenpreisen nicht belegt. Insofern lässt sich die Frage, ob sich die vorgeschlagenen Eingriffe in den Bodenmarkt durch empirische Belege für das Vorhandensein von Marktmacht rechtfertigen lassen, verneinen. Damit erfüllen die vorgeschlagenen Instrumente zur Bodenmarktregulierung nicht den Anspruch, evidenzbasiert zu sein.

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