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Abstract

Mit dem im November 2020 im Landtag eingebrachten Entwurf zum Agrarstrukturgesetz Sachsen-Anhalt sollen der landwirtschaftliche Bodenmarkt sowie der Erwerb von Beteiligungen an landwirtschaftlichen Unternehmen stärker reguliert werden. Begründet werden diese Vorhaben mit Argumenten und einem Leitbild, die sich in vielfacher Weise widersprechen und einem Faktencheck nicht standhalten. Wesentliche Merkmale und die Genese der Agrarstruktur Sachsen-Anhalts, wie Unternehmertum, genossenschaftliche Prinzipien, Zuwanderung von Landwirtinnen und Landwirten aus Westdeutschland und den Niederlanden, die dominierende Lohnarbeitsverfassung, Größenvorteile sowie auch die damit verbundene Wettbewerbsfähigkeit und Beiträge zu Wertschöpfung und Beschäftigung im ländlichen Raum werden ignoriert, unrichtig dargestellt und diskreditiert. Stattdessen werden bäuerliche bzw. kleinere und mittlere Haupt- und Nebenerwerbsbetriebe zum Leitbild auserkoren, obwohl diese aufgrund geringer Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit auch 30 Jahre nach der Wiedervereinigung nur ein Nischendasein führen und wenig zu Wertschöpfung und Beschäftigung beitragen. Auf diese Weise werden die tatsächlichen agrarstrukturellen Stärken und Herausforderungen der Landwirtschaft in Sachsen-Anhalt ebenso verkannt, wie die Bedeutung der Mechanismen und Funktionen des Bodenmarktes. Dementsprechend widersprechen die vorgesehenen Regelungen des Gesetzentwurfs ihrer vorgeblichen Zielsetzung und gefährden den künftigen Beitrag der Landwirtschaft zu Wertschöpfung und Beschäftigung im ländlichen Raum.

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