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Abstract

Mit der Wasserrahmenrichtlinie hat die EU einen juristischen Rahmen geschaffen, alle aquatischen Ökosysteme, zu denen auch die Grundwasserkörper gehören, zu schützen. Diese vornehmlich auf den Wasserschutz abzielende Maßnahme zieht neben klaren Vorteilen für den Wasserhaushalt und die -versorger möglicherweise auch Vor- wie Nachteile für landwirtschaftliche Betriebe wie landwirtschaftlich geprägte Regionen nach sich. Mit dem vorliegenden Beitrag wird untersucht, welche regionalen Effekte eine verminderte Beregnung für eine der am stärksten von Trockenheit betroffenen Regionen Nordostniedersachsen besitzen würde. Mit Hilfe des Regionalmodels „POMMARD“ wurden die regionalen Effekte (a) einer Halbierung des verfügbaren Beregnungswassers sowie (b) eines vollständigen Verzichts auf Beregnung projiziert. Die Ergebnisse zeigen, dass eine Beschränkung der Wasserentnahmeerlaubnisse schwach negative Konsequenzen für die Region besitzt. Der vollständige Verzicht auf Beregnung dagegen hat deutliche Auswirkungen sowohl auf den Agrarsektor als auch auf die regionale Entwicklung. Die Wasserrahmenrichtlinie kann deshalb bei sachgerechter Festlegung der Entnahmemengen für Feldberegnung als eine Möglichkeit gesehen werden, die Wassernutzungseffizienz zu erhöhen und gleichzeitig natürliche Ressourcen zu schonen.

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