Files
Abstract
In ihrer kürzlich erschienenen Studie diskutierten BECKER und BENNER (2000) die
Konsequenzen, die sich für das regionale Marketing aus der möglichen Erweiterung der Beihilfekontrolle
der EU-Kommission ergeben *1. Die Autoren zeigten auf, dass die Folgen
insbesondere für die von den Bundesländern unterstützten Herkunfts- und Qualitätsprogramme
von Bedeutung sind. Auf die Tragweite dieser agrarpolitischen Problematik weisen
sowohl die Entschließungsanträge, die die Länder Baden-Württemberg *2 und Bayern *3 in den
Bundesrat eingebracht haben, als auch der Streit um das "Austria A-Zeichen" zwischen
Vertretern der österreichischen Landwirtschaft und Lebensmittelindustrie *4 hin.
Aus Reaktionen der politisch Verantwortlichen ist zu ersehen, dass diese in der Verbraucherinformation
über die regionale Herkunft der Produkte einen wesentlichen Grund für die Beibehaltung
der Herkunftsprogramme sehen *5, *6. Um den Verbrauchern die regionale Herkunft zu
vermitteln, werden im Rahmen dieser Herkunftsprogramme generische Werbemaßnahmen
eingesetzt. In der Literatur wird solchen Werbemaßnahmen neben dem Zweck der Absatzförderung
eine informierende Funktion zugeschrieben *7.
Abgesehen von den Bestimmungen des Gemeinsamen Marktes und der Aufgabe der EUKommission,
stellt sich damit die prinzipielle Frage, ob zur Verbraucherinformation das
Instrument der Werbung überhaupt eingesetzt werden soll. Mit der Antwort dieser Frage sind
Konsequenzen für die staatlich geförderte regionale Absatzförderung verbunden. Die
vorliegende Untersuchung soll hierzu einen Beitrag leisten.
Im Verlauf des Beitrages ist daher zunächst zu klären, wann staatliche Eingriffe zur Informationsvermittlung
in das Marktgeschehen zu rechtfertigen sind und inwiefern dies auf die
Herkunftsangabe zutrifft. Anschließend ist die Auffassung staatlicher Institutionen über die Instrumente Werbung und Kennzeichnung hinsichtlich ihrer Funktion im Marktgeschehen zu
diskutieren, um dann vor dem Hintergrund der staatlichen Sichtweise unter den möglichen
Instrumenten aus wohlfahrtsökonomischer Sicht das effizientere zu bestimmen. Als theoretischer
Ansatz steht hierfür die Theorie der Haushaltsproduktion zur Verfügung. Die
Diskussion der sich daraus ergebenden Konsequenzen für die staatliche Beteiligung an
Herkunfts- und Qualitätszeichen wird den Schluß des Beitrages bilden.
Es sei angemerkt, dass mit diesem Beitrag nicht die Bedeutung regionaler Marketinggesellschaften
oder staatlicher Institutionen bei der Förderung regionaler Vermarktungsstrukturen
geschmälert werden soll. Allerdings ist über die staatliche Beteiligung an regionalen Absatzförderungsmaßnahmen
nachzudenken *8.
Für wertvolle Anmerkungen ist der Autor seinen Kollegen am Institut für Agrarpolitik und
Landwirtschaftliche Marktlehre zu Dank verpflichtet. Dessen ungeachtet sind selbstverständlich
alle Fehler die seinigen. *1 Becker, T., E. Benner (2000).
*2 Drucksache des Bundesrates 590/99 vom 03.11.99.
*3 Drucksache des Bundesrates 40/00 vom 20.01.00.
*4 vgl. O.V. (2000a).
*5 so etwa die nordrhein-westfälische Landwirtschaftsministerin B. Höhn (vgl. O.V. (2000b)) und auch der
bayrische Landwirtschaftsminister J. Miller (vgl. O.V. (2000c))
*6 Neben dem Bedarf an Information wird die Beteiligung des Staates an generischer Werbung sowohl mit der
eingeschränkten Betrachtungsweise der Werbeverantwortlichen (vgl. Richards, T.J.; P.M. Patterson (1998)) als
auch mit der Free-Rider-Problematik begründet (vgl. Lee, J-Y., G.F. Fairchild (1988)). Diese Rechtfertigungen
gründen sich allerdings auf die hier behandelte Frage der staatlichen Informationsbereitstellung (vgl. Benner, E.
(in Vorbereitung)).
*7 vgl. Forker, O.D., R.W. Ward (1993). *8 vgl. auch im folgenden Benner, E. (in Vorbereitung).