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Abstract

Im Rahmen des Greenings müssen Landwirte Ökologische Vorrangflächen (ÖVF) auf 5 % ihrer Brutto-Ackerfläche ausweisen, wenn sie die Direktzahlungen in vollem Umfang erhalten wollen. Die Landwirte können dabei zwischen verschiedenen Varianten wählen. Eine empirische Erhebung unter 203 Landwirten zeigt, dass in 2016 die ÖVF-Variante Zwischenfruchtanbau oder Gründecke am häufigsten gewählt wurde. Die Entscheidung des Landwirts bezüglich der ÖVF-Varianten steht in einem Zusammenhang mit der Größe und den Standorteigenschaften des Betriebes.

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