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Abstract
Der vorliegende Beitrag analysiert die Umsetzung der FFH-Richtlinie durch Landwirte in
Sachsen. Seit 2002 hat der Freistaat Sachsen 270 FFH-Gebiete an die Europäische Kommission
gemeldet und führt in diesen Gebieten systematisch FFH-Managementplanungen durch
mit dem Ziel die Naturschutzpraktiken auf den FFH-Flächen zu optimieren. Im Zuge der
FFH-Managementplanung werden die Landwirte kontaktiert, um sie mit Hilfe von Beratungsgesprächen
zur Optimierung ihrer Bewirtschaftungspraktiken zu motivieren. Der vorliegende
Beitrag fasst die bisherigen Erfahrungen aus 17 FFH-Managementplänen in Sachsen
zwischen 2003 und 2011 zusammen. Der Datensatz wurde mit Hilfe von Beratungsgesprächen
gewonnen und besteht aus betriebsstrukturellen Informationen von 131 Betrieben und
ökologische Informationen von 333 FFH-Flächen. Die Statistik zeigt, dass 63 % aller Betriebe
bereit sind die Maßnahmen optimal umzusetzen, weitere 20 % zeigen sich offen, leicht angepasste
Maßnahmen umzusetzen. Ein einfaches binäres Modell wird angewandt zur Bestimmung
möglicher Einflussgrößen auf die Entscheidungen der Betriebe. Die Ergebnisse zeigen,
dass die betriebliche Entscheidung für eine naturschutzfachliche Optimierung abhängig ist
von der Viehbesatzdichte des Betriebes, jedoch nicht von Betriebsgröße oder dem Flächenumfang
der entsprechenden FFH-Flächen auf dem Betrieb. Eine Umsetzung von FFHMaßnahmen
ist auf Flächen mit speziellen Agrarumweltmaßnahmen wahrscheinlicher. Allerdings
zeigen die Modellergebnisse und die Praxis, dass einige Agrarumweltmaßnahmen nicht
immer zu den FFH-Flächen im höheren Erzgebirge passen. Insgesamt erscheint die Praxis der
FFH-Managementpläne eine sinnvolle Ergänzung zu den Agrarumweltprogrammen, da dieser
Planungsprozess, der in Sachsen von Betriebsbesuchen und Beratung begleitet wird, einen
höheren Zielerreichungsgrad im Naturschutz ermöglicht und Landwirte zur Umsetzung von
FFH-relevanten Naturschutzmaßnahmen motiviert.